Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
StVO-Novelle/Saisonstart
15.05.2020 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/r Fahrfreund/in, Ende April ist eine umfassende Reform der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Raser und andere Verkehrssünder müssen ab sofort deutlich tiefer in die Tasche greifen. Der Gesetzgeber hat aber nicht nur das Strafmaß angehoben, die Änderungen beinhalten auch weitreichendere Schutzmaßnahmen für Fußgänger und Radfahrer, darunter neue Verkehrszeichen und Abstandsregeln. Wir haben die StVO-Novelle für euch unter die Lupe genommen. Indes freuen sich Motorradfahrer in ganz Deutschland nach der epidemiologisch bedingten Verzögerung über den heißersehnten Saisonstart. In unseren „Biker-News“ haben wir jede Menge nützliche Informationen zusammengestellt, Allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht Dir {signatur}.
Mehr erfahren >Es geht wieder los
07.05.2020 | FAHRSCHUL-NEWSLiebe Fahrschülerinnen und Fahrschüler, es geht wieder los. Ab Montag, den 11.05.20 sind wir wieder für euch da. Wir bemühen uns, euch so schnell wie möglich mit Terminen zu versorgen. Allerdings müssen wir noch einiges organisieren, da wir Auflagen erfüllen müssen, um den Hygieneanforderungen gerecht zu werden. Was gibt es für euch bezüglich der Ausbildung zu beachten: Theoriekurs: - Auf Grund der Abstandsregelung von mind. 1,5m stehen pro Kurs nur noch eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung. Wir können max 9 Schüler im Kurs zulassen. - Während dem Unterricht besteht auch die Pflicht eine Mund-Nasen-Abdeckung zu tragen. Bitte bringt euren eigenen Mundschutz mit. Wer keinen dabei hat kann in der Fahrschule eine Einmalmaske, zum Selbstkostenpreis (zZt. 1,50 €), erwerben. Ohne Maske darf nicht am Unterricht teilgenommen werden. - Achtet auch in der Pausen auf ausreichenden Abstand zu euren Mitschülern. Nur wenn wir uns alle an die Regeln halten, können wir einen erneuten "Shut down" verhindern. - Getränke dürfen wir zur Zeit leider nicht anbieten. (Ihr dürft gerne aber selbst etwas mitbringen). Wir informieren Euch umgehend über die neuen Kurstermine, sobald die Planung abgeschlossen ist. Praxis - Fahrstunden beginnen und enden vorerst grundsätzlich an der Fahrschule.(Zur Motorradfahrstunde kann man sich auch am Motorradcontainer treffen). - Im Fahrzeug dürfen sich nur der Fahrlehrer und der Fahrschüler befinden. Die Mitnahme weiterer Personen ist nicht gestattet. Ausnahme an der praktischen Prüfung natürlich der Prüfer. - Das tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist verpflichtend, bringt also bitte euren eigenen Mundschutz mit. Solltet ihr keinen haben, so könnt ihr in der Fahrschule eine Einwegmaske, zum Selbstkostenpreis (z.Zt 1,50 €), erwerben. Der Preis richtet sich nach dem Einkaufspreis für die Fahrschule. Ohne Maske kann die Fahrstunde nicht stattfinden. - Motorradfahrer sollen aus Hygienegründen eigene Schutzkleidung verwenden. (Helm, Motorradhandschuhe, Motorradstiefel usw). - Vor der Fahrstunde die Hände desinfizieren. Desinfektionsmittel gibt es in der Fahrschule und beim Fahrlehrer. - Bei Anzeichen von Erkältungskrankheiten die Fahrstunde bitte absagen, selbst wenn die Fahrstunde aus diesem Grund kurzfristig abgesagt werden sollte, wird diese dann nicht in Rechnung gestellt. - Stellt der Fahrlehrer während der Fahrstunde fest, das der Fahrschüler Symptome einer Erkältungskrankheit zeigt, wird die Fahrstunde umgehend beendet, aber in vollem Umfang in Rechnung gestellt. (Wir wollen doch alle gesund bleiben) Trotz aller Regeln, die nun zu beachten sind, freuen wir uns, dass es endlich wieder weitergeht. Bitte habt Verständnis, dass es in der Anfangsphase eventuell auch mal 2 Tage dauern kann, bis sich der Fahrlehrer nach Anfragen eurerseits bei euch meldet. Momentan ist sehr viel zu organiseren. Liebe Grüße von dem Team der Achtalfahrschule
Mehr erfahren >Corona - Krise
14.04.2020 | FAHRSCHUL-NEWSLiebe Fahrschülerinnen und Fahrschüler. Eigentlich würde ja heute (14.04.20) ein neuer Intensivkurs beginnen, den wir aufgrund der Corona-Krise aber nicht durchführen können und dürfen. Alle Fahrschulen sind derzeit noch geschlossen, und es findet werder eine theoretische, noch praktische Ausbildung statt. Leider können wir keine verbindliche Aussage darüber treffen, wann, und mit welchen Auflagen es für uns, und natürlich auch Euch, weitergeht. Sobald wir nähere Informationen haben, werden wir euch so schnell wie möglich informieren. Bis dahin bleibt gesund. Liebe Grüße, euer Team der Achtalfahrschule.
Mehr erfahren >+++ FAHRSIMULATOR für eine noch bessere Ausbildung +++
14.03.2017 | FAHRSCHUL-NEWSLiebe Fahrschülerinnen und Fahrschüler, um euch eine noch entspanntere und angstfreie Ausbildung anbieten zu können, haben wir, ab dem 01. April, einen Fahrsimulator in unserer Fahrschule in Baienfurt. Mit Hilfe des Simulators lernt Ihr ganz entspannt die Grundfertigkeit wie Anfahren, Anhalten, Hoch- und Runterschalten, Abbiegen und vieles mehr abseits des Straßenverkehrs. Somit können wir euch eine noch stressfreiere Ausbildung garantieren. Weitere Vorteile für Dich sind: - Umweltschonend da in den Simulatorstunden kein Kraftstoff verbraucht wird - Keine Hektik und Hupen (von hinten) wenn das Auto absäuft oder aus geht - Unbeobachtet und ohne Druck trainieren - Er leitet dich und gibt dir die Zeit, die du brauchst - Gefahrensituationen werden trainiert – so oft, bis du sie sicher kannst - Fehler verursachen keinen realen Schaden - Individuell und deinem Können angepasst üben - Mit einem richtig guten Gefühl in die Prüfung gehe - Flexibel und unabhängig, Fahren wann du Lust und Zeit hast Das lernst du im Simulator: Lektion 1: Du beginnst mit den Grundlagen: - Sitzposition, Bedienelemente, Pedalerie - Anfahr-, Schalt- und Lenkübungen - Anfahren am Berg - Blickführung Lektion 2: Schnell erreichst du das nächste Level: - „Abbiegen“: Grundlagen und Abläufe - Abbiegen mit anderen Verkehrsteilnehmer - Abbiegen mit Gegenverkehr und mit Fußgängern und Radfahrern im toten Winkel - Abbiegen in Einbahnstraßen - Mehrspuriges Abbiegen Lektion 3: Jetzt übst du typische Vorfahrtsituationen: - Rechts vor links - Vorfahrtregelnde Verkehrszeichen - Kreisverkehr - Abknickende Vorfahrtstraße - Ampeln und Grünpfeilschild - Kreuzungen mit Verkehrspolizist Unser Bestreben ist es euch ständig Verbesserungen und Erleichterungen für eure Ausbildung anbieten zu können. Hierzu trägt der Simulator einen sehr großen Teil bei. Folgende Fahrschüler hatten schon mit dem Simulator Erfahrungen gesammelt: „Der Simulator hat alles super erklärt – jeden einzelnen Schritt. So hat er mir für meine praktische Prüfung echt sehr geholfen.“ Annelie V. „Ich bin durchweg zufrieden: Nach den Simulatorstunden beherrscht man die Basics und kann sich später auf der Straße voll auf den Verkehr konzentrieren.“ Florian W. Macht euch selbst ein Bild vom Simulator: http://player.vimeo.com/video/120359373 Wir freuen uns jetzt schon auf euren Besuch in unserer Fahrschule Euer Team der Achtalfahrschule
Mehr erfahren >+++ Ausbildungshefte +++
09.02.2017 | FAHRSCHUL-NEWSEndlich sind Sie da....eure Ausbildungshefte :). Um euch eine noch bessere, detailliertere und verständlichere praktische Ausbildung bieten zu können, haben wir ein Ausbildungsheft entworfen. Mit Hilfe von diesem Heft können wir euch sämtliche Verkehrssituation, Grundfahraufgaben und wichtige Informationen verständlich und simpel erklären sowie aufzeichnen. Selbstverständlich bekommt jeder Fahrschüler von uns dieses Heft damit ein noch schnelleren Erfolg garantiert ist. Wir freuen uns auf dich ;). Dein Team der Achtalfahrschule
Mehr erfahren >+++ Neue Bestimmungen für Motorradfahrer ab 2017 +++
20.12.2016 | FAHRSCHUL-NEWSEuro 3-Motorräder, die bislang noch nie zugelassen wurden, unbedingt bis zum 31.12.2016 noch zulassen! Für neue Typgenehmigungen von motorisierten Zweirädern gelten die EU-Verordnungen 168/2013 1)und 134/2014 2) seit Anfang 2016. Ab dem 1.1.2017 müssen diese Fahrzeuge die Anforderungen der neuen EU-Verordnungen erfüllen, um erstmalig zugelassen werden zu können. Wer also noch ein Euro 3-Motorrad besitzt, das noch nie zugelassen wurde, sollte dies bis zum Jahresende 2016 unbedingt nachholen. In dem umfangreichen EU-Regelwerk wird eine Vielzahl von Anforderungen an die motorisierten Zweiräder neu definiert. Zu den wichtigsten Änderungen im Vergleich zu den bisher geltenden Vorschrift zählen unter anderen: 1.) Abgasemissionen: Die Abgasemissionen müssen die Grenzwerte der Euro 4-Norm einhalten. Der dabei verpflichtend anzuwendende Messzyklus ist der bisher optionale WMTC (Worldwide harmonized Motorcycle Test Cycle). Die neuen Grenzwerte stellen eine deutliche Reduzierung der Schadstoffe dar. 2.) ABS oder Kombi-Bremse für Leichtkrafträder, ABS für Motorräder: Für Leichtkrafträder (Hubraum von 51 bis 125 cm 3, Nennleistung bis 11 kW) sind Bremssysteme vorgeschrieben, die mindestens über einen Blockierverhinderer (ABS) am Vorderrad oder eine Kombi-Bremse verfügen. Motorräder (Hubraum mehr als 125 cm 3, Nennleistung über 11 kW) müssen ein Bremssystem mit ABS aufweisen. 3.) Dauerhaltbarkeit der Abgasreinigungsanlage Die Leistung der Abgasreinigungssysteme muss über eine Mindestlaufleistung nachgewiesen werden (35 000 km für die meisten Motorräder). Dabei werden Verschlechterungsfaktoren angesetzt. 4.) Sonstige Fahrzeugemissionen Neben der Einhaltung der Abgasemissionsgrenzwerte werden im Rahmen der Typgenehmigung auch die Emissionen ermittelt, die vom Fahrzeug im Ganzen ausgehen (SHED-Prüfung). Um die Anforderungen, die weitgehend denen von Pkw entsprechen, erfüllen zu können, werden die meisten Motorräder mit Aktivkohlefilter ausgestatten werden müssen. Auch die Emissionen aus dem Kurbelgehäuse werden begrenzt. 5.) Geräuschmessungen mit der Euro-4-Norm wird auch das Prüfverfahren für die Geräuschemissionen geändert. Die meisten Grenzwerte bleiben gleich. 6.) OBD-Schnittstelle erstmals wird eine einfache OBD-Schnittstelle bei Motorräder Pflicht. 7.) Lichtschaltung Automatische Einschaltung des Fahrlichtes wird Pflicht 8.) Seitliche Rückstrahler Seitliche Rückstrahler werden Pflicht. Damit können vergleichsweise einfach Motorräder, die die neuen Zulassungsbestimmungen erfüllen, erkannt werden. Konsequenzen für Motorradfahrer: Für Motorradfahrer, die an keine Neuanschaffungen denken, hat der genannte Termin keine Bedeutung. Lediglich Motorradeigentümer, die ihre Maschine nie zugelassen haben, weil sie sie z.B. nur auf abgesperrten Geländen (Rennstrecken) bewegt haben, sollten diese Fahrzeuge einmalig bis Ende 2016 zulassen. Für alle Motorräder, die vor dem 1.1.2017 erstmals zugelassen wurden, gibt es einen Bestandsschutz. Um diesen zu retten, werden bis Ende 2016 noch einige Motorräder, die nach den alten Vorschriften homologiert wurden, eine Tageszulassung erhalten, um möglicherweise erst in 2017 einen neuen, endgültigen Halter zu bekommen. In dieser Phase des Übergangs ergeben sich für mögliche Käufer besondere Chancen, die mit dem Jahreswechselt nicht verloren gehen, da die meisten Händler auch Anfang nächsten Jahres die entsprechenden Modelle mit Tageszulassung aus 2016 anbieten werden. Die Modellpaletten einiger Hersteller werden mit der Umstellung auf die neuen Typgenehmigungsvorschriften deutlich gestrafft. Alt bekannte und über Jahre angebotene Modelle werden vollständig verschwinden, andere werden im Laufe des Jahres 2017 mit neuer Typgenehmigung wieder am Markt erscheinen. Dessen ungeachtet war das Angebot an Motorradmodellen wohl selten so umfangreich wie es derzeit ist. Wenn die Hersteller keine Preisnachlässe für „alte“ Modelle gewähren, bleibt es dem Verhandlungsgeschick des Kunden gegenüber dem Händler überlassen, welche Rabatte erzielt werden. Bei ein wenig Flexibilität bezüglich der Modellauswahl sind die Bedingungen für ein Schnäppchen grundsätzlich gut. Aus den Vergleichen von ähnlichen oder gleichen Maschinen mit alter und neuer Homologation ergeben sich keine allgemein gültigen und grundsätzlichen Empfehlungen für alte oder neue Maschinen. Hier kommen eher die Vorlieben des Interessenten zum Tragen. 70 KW Regelung Die Klasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt. Nach dem Wortlaut der 3. EU-Führerscheinrichtlinie dürften die Krafträder der Klasse A2 jedoch nicht von Fahrzeugen abgeleitet werden, die in der offenen Version mehr als die doppelte Motorleistung aufweisen. Danach dürften nur Motorräder mit einer maximalen Leistung von 70 kW die Grundlage für die Drosselung auf 35 kW für die Klasse A2 darstellen. Der deutsche Gesetzgeber hatte bei der Umsetzung der Richtlinie bewusst auf diese Einschränkung verzichtet. Gegen Deutschland wurde daher wegen des Klassenumfangs ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Hierauf reagiert die 11. Änderungsverordnung zur Fahrerlaubnisverordnung mit einer entsprechenden Anpassung des Gesetzes an den Wortlaut der Richtlinie. Konsequenz der Änderung Jeder, der die Klasse A2 ab dem 19. Januar 2013 bis zum Inkrafttreten der Änderungsverordnung erworben hat, darf auch zukünftig in Deutschland entsprechend gedrosselte Big-Bikes fahren (Besitzstandschutz). Dieser gilt jedoch nur im Inland. Wichtiger Hinweis für das Ausland Vom Führen dieser Krafträder im Ausland ist bereits jetzt abzuraten, da viele europäische Staaten die Richtlinie wortgetreu umgesetzt haben. Wer dennoch mit diesen Maschinen ins Ausland fährt, dem drohen bereits jetzt Strafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Dies wiederum hat neben der Strafe auch gravierende versicherungsrechtliche Folgen. Nun seid Ihr wieder auf dem aktuellen Stand ;)! Euer Team der Achtalfahrschule Quelle: ADAC.de
Mehr erfahren >NEWSLETTER
Mit unserem monatlichen Newsletter bleibst Du auch nach der Führerscheinausbildung in Fragen der Verkehrssicherheit, Wartung und aktuellen Entwicklungen immer top informiert!
Jetzt Newsletter abonnieren