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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Verkehrsregeln „vergessen“: Die Reue kommt später!

15.07.2016 | FAHRSCHUL-WISSEN

Kleine Fehler im Straßenverkehr können schlimme Folgen haben Beim Abbiegen oder Überholen nicht blinken, die Vorfahrt missachten oder zu dicht auffahren: „Kleinigkeiten“ wie diese können im schlimmsten Fall zu schweren Unfällen führen. „Den Schulterblick oder das Halten am Stoppschild zu vergessen, gilt zum Beispiel landläufig als Kavaliersdelikt“, weiß #userInhaber#, Inhaber der #userName#. „Auch mit Geschwindigkeitsbegrenzungen oder dem vorgeschriebenen Abstand nehmen es viele nicht so genau.“ Doch all diese Regeln haben ihren Sinn und wer sie nicht beachtet, bringt sich und andere in Gefahr. „Unseren Fahrschülern erklären wir deshalb immer wieder, wie wichtig die kleinen Dinge sind“, so der engagierte Fahrlehrer. Und das kann er im Unterricht gar nicht oft genug wiederholen. Denn weil andere Autofahrer sich aus Bequemlichkeit häufig nicht an diese Regeln halten, kommen junge Fahranfänger schnell in Versuchung, das Gelernte nach bestandener Prüfung wieder über Bord zu werfen. #userInhaber# findet das verantwortungslos: „Erfahrene Verkehrsteilnehmer müssen ein Vorbild für die Jugend sein und dürfen auf keinen Fall Fehlverhalten vorleben. Niemand möchte einen Unfall riskieren, doch genau das tut man, wenn man Verkehrsregeln nicht beachtet.“ Durch Abbiegen ohne Schulterblick kommt es zum Beispiel immer wieder zu schweren Unfällen mit Radfahrern. Kleine Dinge machen oft einen großen Unterschied. Und auch wenn ein nicht gesetzter Blinker oder das Parken in zweiter Reihe „nur“ zu einem Auffahrunfall führen, ist das ärgerlich genug. Profis am Steuer halten sich an die Regeln, weil sie wissen, dass diese wichtig sind. Und weil sie sich ihrer Vorbildrolle für andere Verkehrsteilnehmer bewusst sind. Fragen zum korrekten Verhalten im Straßenverkehr beantwortet #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Mit Bikini oder Flip-Flops ans Steuer...

12.07.2016 | FAHRSCHUL-NEWS

Liebe Fahrschüler und Verkehrsteilnehmer, da die warmen Monate nun vor der Türe stehen, kommt immer wieder die Frage auf....."Darf man in Badehose und Flip-Flops Auto fahren?". In der Sommerzeit kommen viele auf die Idee sich "oben ohne" nur in Bikini oder in Badehose ans Steuer zu setzen. Auch Flip-Flops werden gerne für die Fahrt zum See getragen - aber ist das alles auch erlaubt? Wir beantworten euch die Frage ;). Nur mit Bikini oder Badehose hinters steuer? Das ist erlaubt. Es gibt keine Kleiderordnung für das Autofahren. Männer dürfen sich auch nur in Badehose hinter das Steuer setzen. Im Falle eines Unfalls kann "oben ohne" aber schmerzhafte Folgen haben. Der Sicherheitsgurt schneidet  in die Haut und Reibungshitze verursacht unter Umständen Brandverletzungen.  Barfuß, Flip-Flops und Sandalen - beim Autofahren tabu? Das Fahren mit Sandalen, Flip-Flops & Co. ist nicht verboten. Zur Vermeidung von Unfällen sollte darauf jedoch in jedem Fall verzichtet werden, denn ein Abrutschen von den Pedalen oder das Verfangen von Riemchen in den Pedalen kann schlimme Folgen haben. Das Amtsgericht Speyer hat beispielsweise entschieden, dass ein durch leichtes Schuhwerk bedingtes Abrutschen von der Kupplung fahrlässig ist. Auch aus versicherungsrechtlicher Sicht kann das Fahren mit unsicheren Schuhen problematisch sein. So kann die Vollkaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung für den am eigenen Fahrzeug entstandenen Schaden verweigern oder kürzen. Ebenfalls denkbar ist eine Reduzierung von Schadenersatzansprüchen: Hat der Unfallgegner beispielsweise die Vorfahrt missachtet und kam es deshalb zum Zusammenstoß, so bekommt der Geschädigte, der wegen ungeeigneten Schuhen das Bremspedal nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend betätigen konnte, nur einen Teil seiner Ersatzansprüche erstattet, sofern er nicht den Beweis für die Unabwendbarkeit des Unfalls führen kann. Unser Tipp: Für die Fahrt geschlossene Schuhe im Auto deponieren und erst am Badesee in die Flip-Flops schlüpfen. Und immer vorsichtig fahren ;). Euer Team der Achtalfahrschule

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